Die Sprach(en)politik in der Ukraine_ein Ein- und Ausblick
Farbcode
- Grün: Jahreszahlen
- Rot: Besonders wichtige Entwicklungen
- Blau: Personen
- Violett: Konzepte
Quelle
- Ukrainisch-zur Emanzipation einer Sprache, Seiten 74-100
- Autoren
- Alla Paslavska
- Oksana Molderf
Einleitung
- Die Sprachenfrage rückt bei Veränderungen der politischen Konstellationen in den Vordergrund.
- Krim-Annexion
- Russische Vollinvasion
- Neues Bildungsgesetz 2017
Sprachenpolitische Modelle und der Ukraine-Fall
- Drei Modelle nach Dieter Blumenwitz:
- National- und Amtssprache
- Mehrsprachigkeit
- Sprachlicher Föderalismus
- Die Ukraine ist schwer zuzuordnen.
- Sicher nicht dem sprachlichen Föderalismus.
- Der Unterschied zwischen Ein- und Mehrsprachigkeit fällt ebenfalls schwer.
- Die Verfassung gibt dem Ukrainischen den Status der einzigen Amtssprache; andererseits werden die Entwicklung und Förderung der Minderheitensprachen ebenfalls gewährleistet.
- Das ursprüngliche Sprachgesetz gab keine Regelung zum Verhältnis zwischen Amts- und Minderheitensprachen.
- Das Sprachengesetz von 2012 fokussierte sich auf die Förderung der Regional- und Minderheitensprachen.
- Allerdings ohne entsprechende rechtliche Grundlagen für den Schutz der Amtssprache.
- 2018 tritt es außer Kraft.
- 2019 wird ein neues Gesetz verabschiedet, das die Funktion der Amtssprache regelt, diesmal aber die Frage der Minderheitensprachen offen lässt.
- Die fundamentale Problemstellung ist folgende: Die Ukraine ist ein diverser, multinationaler Staat, der Menschen mit unterschiedlichen sprachenpolitischen Interessen umfasst. Diese dürfen nicht ignoriert werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Status der Amtssprache in einigen Aspekten nicht befriedigend ist und es bei einer Stärkung der Minderheitensprachen ohne eine ausgleichende Förderung des Ukrainischen dazu kommen könnte, dass die Sprache verdrängt wird (bspw. durch die russische Sprache).
- Um den Umfang dieser Gefahr vollständig bewerten zu können, ist ein Einblick in die geschichtlichen Hintergründe notwendig. Dadurch erlangt man das Verständnis dafür, dass das optimale Modell ukrainischer sprachlicher Autonomie nur erreicht werden kann, wenn die Folgen historischen externen Einflusses auf ihre Sprachenpolitik überwunden werden.
Das Verhältnis von Staatlichkeit und Sprachenfrage
- Der Grund für die unterschiedlichen Anteile der ukrainischsprachigen Bevölkerung im Osten und Westen ist die unterschiedliche geschichtliche Entwicklung der beiden Gebiete.
- Erst 1945 wurden die Gebiete unter sowjetischer Herrschaft vereinigt, und erst 1991 wurde die Ukraine unabhängig.
- Mit dem Entstehen Polen-Litauens 1569 begann in den westlichen Gebieten der heutigen Ukraine die Polonisierung, zeitgleich mit der Ausbreitung des Katholizismus.
- Infolge dessen übernahm die Adelsschicht der Ukraine die polnische Sprache, was zur Ansicht beitrug, dass Ukrainisch eine Bauernsprache sei. Kodifiziert wurde diese Entwicklung durch ein Gesetz von 1696, welches Polnisch zur Amtssprache machte.
- Nach den Teilungen Polens übernahm Österreich die Herrschaft über diese westlichen Gebiete. Gesetzlich wurde Ukrainisch der deutschen Sprache gleichgestellt. Durch das Kaiserpatent (1849) und die Landesverfassung für Galizien und Lodomerien (1850) wurde die Gleichberechtigung von Volksgruppen und ihren Sprachen bestimmt.
- Dies wurde in der Dezemberverfassung (1867) bestätigt, mit Ergänzungen für die Bereiche Amt, Schule und öffentliches Leben.
- In der Praxis blieb die Präsenz der landesüblichen Sprachen in diesen Gebieten unausgewogen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Polnisch die zweite Amtssprache im Königreich war und dadurch verfassungsmäßig seine Position in Ämtern und Behörden festigte.
- Nach dem 1. Weltkrieg waren die westlichen Gebiete unter Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei aufgeteilt.
- Die Gesetzgebung der 2. Polnischen Republik war intransparent und variierte zudem von Gebiet zu Gebiet. Galizien und Wolhynien hatten recht milde Polonisierungsmaßnahmen, während in Cholmland und Podlachien der Gebrauch des Ukrainischen stark eingeschränkt war. Obwohl in den Verfassungen von 1921 und 1935 die Gleichberechtigung aller Nationalitäten und ihrer Sprachen garantiert wurde, war das Ukrainische strukturell benachteiligt. Das ist am besten daran ersichtlich, dass 1914 allein in Galizien 2510 Schulen Ukrainisch als Unterrichtssprache hatten und 1928 in allen Gebieten unter polnischer Kontrolle nur mehr 804.
- Die Bukowina kam nach 1914 unter rumänische Kontrolle. In der ersten rumänischen Verfassung von 1923 war zwar nur Rumänisch als Amtssprache angeführt, gleichzeitig wurde aber die Gleichberechtigung aller Bürger ungeachtet der Sprache garantiert. In der zweiten Verfassung von 1938 wurde nur mehr Rumänisch als Amtssprache erwähnt. Einen Hinweis darauf, wie diskriminierend die rumänische Sprachpolitik war, bietet eine Anordnung des Bildungsministeriums, in der „Eltern, die ihre Muttersprache vergessen haben“, angewiesen wurden, ihre Kinder in Schulen mit Rumänisch als Unterrichtssprache zu schicken. Außerdem wurde Ukrainisch teilweise als Unterrichtssprache verboten.
- Am besten erging es der ukrainischen Sprache in Transkarpatien, welches durch den Vertrag von Saint-Germain in tschechoslowakische Hände gelangte. Das dortige Gesetz erklärte Tschechoslowakisch zur Amtssprache, gewährte den Minderheiten jedoch das Recht, ihre Kinder in der eigenen Sprache auszubilden. Trotzdem erlangte Ukrainisch nicht die angestrebte Position in der Öffentlichkeit, da sich die lokale Bevölkerung nicht zwischen Russisch, Ukrainisch oder einem Dialekt als Landessprache der autonomen Region entscheiden konnte. Die tschechoslowakische Regierung versuchte, diesen Konflikt 1937 durch die Gleichberechtigung von Russisch und Ukrainisch zu lösen.
- Im Gegensatz zu der konstanten Veränderung der Herrscher in den westlichen Gebieten standen die östlichen Gebiete ungefähr seit dem Vertrag von Perejaslaw (1654) unter russischer Kontrolle. In diesem Jahr wurde das Hetmanat zu einem Protektorat des Zarenreichs, welches beständig an Autonomie verlor, bis diese in den 1770er-Jahren unter Katharina II. vollständig aufgehoben wurde.
- Das Zarenreich (ab 1721 Kaisertum Russland) nutzte die Sprachenpolitik als ein Element seiner Russifizierungsmaßnahmen. Konkret:
- Einführung des Russischen als Unterrichtssprache.
- Zensur von Büchern bzw. Verbot ihrer Herausgabe.
- Einschränkungen ukrainischer Theater und Zeitschriften.
- Eine der ersten Anordnungen in diese Richtung erließ Peter I. im Jahr 1720, als er verbot, dass kirchliche Texte im Kyjiwer Höhlenkloster auf Ukrainisch gedruckt werden.
- Die nächsten großen Einschnitte waren das Valuev-Zirkular (1863) und der Emser Erlass (1876).
- Das Valuev-Zirkular verbot die Veröffentlichung von Lehrbüchern, Literatur und religiösen Büchern auf Ukrainisch für breite Bevölkerungsschichten.
- Dies zeigte eindeutig Wirkung, was daran erkennbar ist, dass die Zahl der veröffentlichten Bücher nach dem Zirkular von 114 auf 24 sank.
- Trotzdem erstarkte die ukrainische Nationalbewegung unter anderem durch Wechselwirkungen mit den habsburgischen Gebieten.
- Daraus ergab sich die wahrgenommene Notwendigkeit für den Emser Erlass, welcher den Gebrauch ukrainischsprachiger Bücher, Theateraufführungen und der Zeitung Kyjiwer Telegraph verbot. Außerdem wurde Ukrainisch als Unterrichtssprache unter keinen Umständen zugelassen und Schulbibliotheken wurden „gesäubert“.
- Die einzigen Ausnahmen waren historische Literaturdenkmäler (die auch an russische Normen angepasst werden mussten) und schöngeistige Literatur (welche von einer Behörde freigegeben werden musste).
- Das Valuev-Zirkular verbot die Veröffentlichung von Lehrbüchern, Literatur und religiösen Büchern auf Ukrainisch für breite Bevölkerungsschichten.
- Diese Politik blieb bis 1905 bestehen, als die revolutionären Ereignisse in Russland eine Milderung der Diskriminierung einleiteten. Unter anderem wurde die Einschränkung der Herausgabe von Büchern aufgehoben. Dieser Liberalisierungskurs endete jedoch 1907.
- Über die Zeitperiode von 1917 bis 1945 wurden die östlichen Gebiete schrittweise in die Sowjetunion eingegliedert. Zu Stabilisierungszwecken wurde zu Beginn dieser Bestrebungen auf die „Ukrainisierung“ gesetzt.
- Der Ansatz leitete sich von der breiteren Politik der „Verwurzelung“ ab, welche die Sowjetunion in dieser Periode praktizierte.
- Diese betraf verschiedene Bereiche, unter anderem das Schulwesen, die Presse, Bücher und das Theater.
- Durch Prüfungen bestätigte Kenntnisse des Ukrainischen wurden zu einer Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium oder eine Einstellung als Staatsbeamter.
- Das Institut für ukrainische Fachsprache wurde 1921 in Kyjiw gegründet.
- Eine neue ukrainische Rechtschreibung wurde 1928 verabschiedet.
- Daraufhin folgte in der ersten Hälfte der 1930er-Jahre eine erneute Russifizierungspolitik, welche darauf abzielte, die Ukraine zu einer „Musterrepublik“ der Sowjetunion umzubauen.
- Teil davon war die „totale Vernichtung“ der ukrainischen Kader. Betroffen waren Schulen, Wissenschaftsakademien und Hochschulen. Jurij Šapoval schätzt, dass etwa 500 Schriftsteller dem Regime zum Opfer fielen.
- 1938 wurde Russisch ein Pflichtfach an allen ukrainischen Schulen.
- Die Zahl der ukrainischen Bücher sank von 6.394 im Jahr 1930 auf lediglich 1.895 im Jahr 1939.
- Eine Milderung des Ansatzes zu Beginn der 1940er-Jahre wurde durch die Aufnahme der westlichen Gebiete in die Sowjetunion verursacht. Die Anzahl der ukrainischen Zeitungen wuchs und die Lexikografie (beschäftigt sich mit der Erstellung von Wörterbüchern) wurde gefördert.
- Mitte der 1960er-Jahre wurde die Rolle des Russischen wieder gestärkt. Es folgt eine kurze Erklärung von zwei dazu maßgeblichen Dokumenten:
- 1978 wurde eine Anordnung verabschiedet, nach der Russisch fortan als Pflichtunterrichtsfach ab der ersten Klasse in der Ukraine vorgesehen war und anderweitig gefördert wurde, etwa durch die Aufwertung der Lernprogramme sowie die Versorgung mit Lehrbüchern und qualifiziertem Lehrpersonal.
- 1983 wurden zusätzliche Maßnahmen verabschiedet und einige Grundbehauptungen dargelegt. So sei Russisch das von der sowjetischen Bevölkerung gewählte Mittel für internationale Kommunikation und der Staat müsse nun sicherstellen, dass Jugendliche fließend Russisch sprechen.
- Die zweite Hälfte der 1980er-Jahre war von der Perestroika gekennzeichnet, einer Umorientierung der Sowjetunion hin zu mehr Offenheit gegenüber der Bevölkerung.
- Dies beinhaltete auch eine Änderung der Sprachpolitik. Das Parlament der USSR verabschiedete 1989 ein Gesetz, das Ukrainisch zur Amtssprache und Russisch zur Sprache der internationalen Kommunikation erklärte. Außerdem wurde beschlossen, dass andere Nationalitäten ihre Sprache frei von Diskriminierung entwickeln können sollen.
- Allerdings blieb für die Implementierung dieses Gesetzes nicht mehr viel Zeit, da kurz darauf die Sowjetunion zerfiel.
- Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahmen der meisten Herrscher direkt oder indirekt (durch die Förderung anderer Sprachen) das Ziel hatten, die Entwicklung der ukrainischen Sprache einzuschränken. Dadurch befand sich die ukrainische Sprache zu Beginn der Unabhängigkeit in einer schwierigen Ausgangsposition.
- Einführung des Russischen als Unterrichtssprache.
Sprachenpolitik in der unabhängigen Ukraine
- Die Richtlinien für eine ausgewogene, menschenrechtsorientierte Sprachenpolitik waren eine der Hauptaufgaben des neu entstandenen Staates.
- Das sowjetische Gesetz „Über die Sprachen der Ukrainischen SSR“ blieb bis 2012 juristisch gültig:
- Ukrainisch war die offizielle Amtssprache, die in Gesetzgebungsorganen, Gerichten, Betrieben und Bildungsinstitutionen eingesetzt wurde.
- Bei einer räumlich konzentrierten Ansiedlung anderer Nationalitäten hatten diese das Recht, in der Verwaltung und in den Bildungsinstitutionen ihre Sprache zu verwenden.
- Die Bestimmung, dass Russisch als Sprache der internationalen Kommunikation genutzt werden sollte, blieb ebenfalls teilweise bestehen. Beispielsweise wurden bis 2016 die Daten in Personalausweisen auf Russisch und Ukrainisch eingetragen. Weiters verlangten viele wissenschaftliche Publikationen eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse auf Russisch.
- Parallel zu diesem Gesetz bestand die „Deklaration über die Staatssouveränität“ (1990), welche den Gebrauch des Ukrainischen in allen gesellschaftlichen Bereichen ankündigte. Allerdings wurde darin auch verankert, dass alle Bürger unabhängig von u. a. ihrer Sprache gleichgestellt seien.
- Das erste Gesetz über den Sprachgebrauch, das in der unabhängigen Ukraine beschlossen wurde, war die „Deklaration der Rechte der Nationalitäten der Ukraine“ (1991). In dem Dokument wurde beschlossen, dass der Staat die Pflicht hat, die Bedingungen für die Entwicklung der Sprachnutzung zu schaffen. Die freie Verwendung der Muttersprachen in allen gesellschaftlichen Bereichen wurde garantiert, wobei für die freie Nutzung des Russischen eine gesonderte Bestimmung aufgenommen wurde.
- Diese Hervorhebung ist dadurch zu erklären, dass in diesem Jahr eine Volksbefragung zur Legitimierung der Staatsunabhängigkeit bevorstand. Die Regierung versuchte durch dieses Gesetz, der russischsprachigen Bevölkerung Garantien zu geben, in der Hoffnung, dadurch ihr Vertrauen zu gewinnen.
- Es folgten zwei gesetzliche Initiativen der ersten Unabhängigkeitsjahre:
- „Über nationale Minderheiten“(1992) , welches die national-kulturelle Autonomie der Minderheiten garantierte.
- „Über Fernsehen und Rundfunk“(1993) , welches festlegte, dass Ukrainisch die Sprache von Fernseh- und Radioübertragungen sein sollte. Die Ausnahme dafür waren räumlich konzentrierte Ansiedlungen nationaler Minderheiten.
- In der Realität wurde dies nicht eingehalten. Zumindest die ukrainischsprachige Elite warf Leonid Kravčuk (Leonid Kravchuk) (dem ersten Präsidenten) vor, die allmähliche Russifizierung der Medien zu ignorieren.
- Leonid Kučma (Leonid Kuchma) (der zweite Präsident) veränderte während seiner beiden Amtszeiten seine Position zur Sprachenfrage stark. In seiner ersten Wahlkampagne sprach er sich für die Erhebung des Russischen zur Amtssprache aus. Am Ende seiner Amtszeit war er dafür, dass nur Ukrainisch Amtssprache blieb. Sein breiter Zugang kann als Nichteinmischungspolitik charakterisiert werden, allerdings unterschrieb er die ukrainische Verfassung (1996). Diese erklärte, dass Ukrainisch die Amtssprache blieb und dass die „Entwicklung, Verwendung und Schutz“ des Russischen sowie anderer Sprachen nationaler Minderheiten von der Ukraine gewährleistet werden.
- Mit dem Beitritt zur OSZE (1992) und zum Europarat (1995) folgten internationale Verpflichtungen im Hinblick auf die Sprachenpolitik. Eine dieser Verpflichtungen ist die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Ratifizierung dieser Charta kam erst beim zweiten Versuch (2003) zustande, da der erste Versuch formell nicht korrekt durchgeführt worden war. Das Gesetz trat schließlich 2006 in Kraft.
- Im Kontext dieses Gesetzes wird oft über einen Übersetzungsfehler diskutiert. Der Disput fußt darauf, dass Russisch nur deswegen in die Charta aufgenommen wurde, weil statt des Begriffs „minorytarna mova“ (minoritäre Sprache) der Begriff „mova menšyn“ (Minderheitensprache) verwendet wurde.
- Minoritäre Sprache: Sprache, die gegenüber einer anderen Sprache z. B. politisch oder zahlenmäßig unterlegen ist.
- WICHTIG: Diese muss nicht von einer nationalen Minderheit gesprochen werden (z. B. Walisisch).
- Minderheitensprache: Sprache, die von einer nationalen oder ethnischen Minderheit innerhalb eines Landes gesprochen wird.
- Minoritäre Sprache: Sprache, die gegenüber einer anderen Sprache z. B. politisch oder zahlenmäßig unterlegen ist.
- Wenn man bedenkt, dass beim Zensus 2001 nur 29,6 Prozent aller Ukrainer angaben, Russisch als Muttersprache zu haben, könnte man davon ausgehen, dass es beide Kriterien erfüllt.
- Allerdings verändern sich diese Zahlen radikal, wenn man nach dem Sprachgebrauch fragt:
- spreche im täglichen Leben nur Russisch: 25,2 %;
- spreche überwiegend Russisch: 15,1 %;
- spreche in gleichem Umfang Russisch und Ukrainisch: 20,4 %;
- spreche überwiegend Ukrainisch: 12,9 %;
- spreche nur Ukrainisch: 22,4 %.
- Kumulativ überwiegt die Nutzung des Russischen. Somit ist es keine minoritäre Sprache, da sie sogar den Status der Amtssprache in vielen Bereichen gefährdet.
- Im Kontext dieses Gesetzes wird oft über einen Übersetzungsfehler diskutiert. Der Disput fußt darauf, dass Russisch nur deswegen in die Charta aufgenommen wurde, weil statt des Begriffs „minorytarna mova“ (minoritäre Sprache) der Begriff „mova menšyn“ (Minderheitensprache) verwendet wurde.
- Sein Nachfolger Viktor Juščenko (Viktor Yushchenko) hatte weniger Einfluss auf die Sprachenpolitik, da die Ukraine 2006 zu einer parlamentarisch-präsidialen Republik wurde und er keine Mehrheitsunterstützung im Parlament hatte. Grundsätzlich war er an einer Stärkung der Position des Ukrainischen interessiert, was an einigen seiner Erlässe erkennbar ist:
- „Über einige Maßnahmen zur Erhöhung der Rolle der ukrainischen Sprache“ (2007)
- „Über einige Fragen der Entwicklung der staatlichen Sprachenpolitik“ (2008)
- „Über zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität in der Ukraine“ (2008)
- Außerdem wurde unter ihm das „Gesetz über Sprachenquoten in Rundfunk und Fernsehen“ verabschiedet.
- Der Anteil der Fernseh- und Radioübertragungen sollte 75 % nicht unterschreiten.
- Alle ausländischen Filme sollten mit einer ukrainischen Audiospur versehen werden.
- Zusätzlich ordnete das ukrainische Verfassungsgericht an, dass Synchronisation, Voice-over-Übersetzung und Untertitelung ausländischer Filme auf Ukrainisch verbindlich waren.
- Parallel dazu liefen Versuche jener Politiker, die den Status des Russischen deutlich stärken wollten. Ihr Hauptinstrument dabei war der Schutz der Sprache durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Einige Gebiets- und Stadträte versuchten, Russisch als Regionalsprache zu etablieren, doch dies wurde 2006 vom Justizministerium als rechtswidrig eingestuft.
- Am Ende von Juščenkos Amtszeit trat die „Konzeption der Sprachenpolitik“ (2010) in Kraft. Diese fasste den Status der Sprache sinngemäß folgendermaßen zusammen:
- Der informative und kulturelle Bereich ist von ausländischen Produkten überfüllt. In manchen Regionen ist die Verwendung des Ukrainischen in Fernseh- und Radioübertragungen minimal. Ukrainische Bücher sind nicht konkurrenzfähig und können den Massenbedarf nicht befriedigen.
- Es wurden allgemeine Schritte vorgestellt, um das Problem zu beseitigen, doch die Präsidentschaftswahlen brachten Veränderungen im höchsten Amt des Landes.
- Im Februar 2010 wurde Viktor Janukovyč (Viktor Yanukovych) als Präsident der Ukraine gewählt. Er repräsentierte mehrheitlich die östlichen Regionen des Landes.
- 2012 wurde das Gesetz „Über die Grundsätze der Sprachenpolitik“ verabschiedet. In diesem Gesetz wurden die Kriterien und Anwendungsbereiche für Regionalsprachen überarbeitet.
- Konkret veränderten sich die Kriterien so, dass eine Sprache dann zur Regionalsprache ernannt werden konnte, wenn 10 % der Bevölkerung einer gegebenen Region sie als Muttersprache angaben.
- Sieben Gebietsräte (Donec’k, Charkiv, Odesa, Mykolajiv, Cherson, Luhans’k, Zaporižžja), die zuständigen Organe für die Autonome Republik Krim und zahlreiche Stadträte erklärten dadurch Russisch zur Regionalsprache.
- Von allen Sprachen wird nur Russisch erwähnt, was laut der Venedig-Kommission gegen das Gleichberechtigungsgebot der Regionalsprachen verstieß.
- Außerdem wird oft kritisiert, dass das Gesetz Passagen enthält, die sowohl gegen die Verfassung der Ukraine als auch gegen Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes verstoßen. Beispiele:
- Das Gesetz überträgt den Selbstverwaltungen auf regionaler Ebene die Autorität, über den Sprachgebrauch zu entscheiden, wobei Artikel 92 der Verfassung bestimmt, dass diese Entscheidungen nur auf nationaler Ebene getroffen werden können.
- Eine der Möglichkeiten, die das Gesetz eröffnet, ist es, das Gerichtswesen in der Regionalsprache zu führen, was mit einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom April 2008 nicht kompatibel ist.
- In diesem Beschluss wird sogar explizit erwähnt, dass im Falle der Nichtbeherrschung ein Dolmetscher hinzugezogen werden soll.
- Die Analyse der Venedig-Kommission und andere Expertenanalysen kamen zu dem Schluss, dass das Gesetz das Ziel hatte, die Amtssprache zu beschränken, indem es die Regionalsprachen (allen voran Russisch) stärkte. Dies war in vielen Punkten verfassungswidrig und verstieß zugleich gegen die Grundprinzipien der Charta.
- Der Euromajdan und die Flucht des Präsidenten Janukovyč veränderten erneut die sprachenpolitische Situation. Am 23. Februar 2014 verabschiedete das Parlament das Gesetz über die Außerkraftsetzung des Sprachengesetzes. Aufgrund der aufgeladenen politischen Lage – zunächst durch den Machtwechsel, dann durch die Krim-Annexion und schließlich durch den Ausbruch des Krieges im Donbass – trat das Gesetz allerdings nicht in Kraft. Weder Interimspräsident Oleksandr Turčynov noch sein gewählter Nachfolger Petro Porošenko unterzeichneten das Gesetz.
- Es blieb somit in Kraft, bis das Verfassungsgericht der Ukraine es im Februar 2018 außer Kraft setzte.
- Die Sprachenfrage war ein zentraler Fokus Porošenkos, so wichtig, dass sie Teil seiner Wahlkampfslogans 2018 war („Armija, Mova, Cerkva“ und „Deržavna mova – zaporuka jednosti“). Sein Zugang ähnelte dem Juščenkos: Er wollte die Sprachenkonstellation in der stark russifizierten Medienwelt ändern. Dazu ein paar Zahlen der Zivilinitiative „Prostir svobody“:
- Der Anteil ukrainischer Lieder im Radio lag 2013 nur bei 2,2 %, im Jahr 2014 bei 5 % und 2016 bei 10 %.
- Im Fernsehen dominierte 2013 Russisch mit 50,3 % (gegenüber 31,8 % Ukrainisch und 17,9 % in beiden Sprachen). Bis 2016 verschob sich das Verhältnis auf 34,4 % russischsprachig, 30,6 % ukrainischsprachig und 35 % zweisprachig.
- Im Juni 2016 wurde im ukrainischen Parlament das Gesetz „Über Sprachenquoten im Rundfunk“ verabschiedet, welches im November in Kraft trat. Es enthielt folgende Beschlüsse:
- Nicht weniger als 35 % der Musik am Tag (und in der Primetime zwischen 7–14 Uhr und 15–22 Uhr) sollten auf Ukrainisch sein.
- Die Moderation sollte zu nicht weniger als 60 % auf Ukrainisch erfolgen.
- Für die Übergangsjahre (die ersten zwei Jahre) gab es Sonderregelungen:
- Im ersten Jahr 25 % der Musik und 50 % der Moderation.
- Im zweiten Jahr jeweils 30 % und 55 %.
- Trotz anfänglicher Kritik mancher Radiosender wurden diese Ziele nicht nur eingehalten, sondern sogar übertroffen, und das bereits in den ersten Monaten der Übergangsperiode. Von November 2016 bis Oktober 2017:
- Betrug der Anteil der Moderation auf Ukrainisch 85 %.
- Betrug der Anteil ukrainischsprachiger Musik durchschnittlich 38 %.
- Die Situation bei den Fernsehsendern blieb jedoch weiterhin kritisch. Im Mai 2017 wurde ein ähnliches Gesetz wie für das Radio beschlossen, welches im Oktober 2017 in Kraft trat. Es forderte in der Sendezeit zwischen 7 und 22 Uhr einen Anteil von 75 % ukrainischsprachiger Inhalte bei nationalen und 60 % bei lokalen Fernsehsendern.
- Es gab eine Sonderregelung für Sender, die in den Sprachen der alteingesessenen Völker (z. B. Krimtataren) der Ukraine sendeten; sie mussten lediglich einen Anteil von 30 % erreichen.
- Es wurde eine Übergangsphase bis Oktober 2018 festgelegt.
- Wie auch bei den Radiosendern wurden die Bestimmungen mehr als erfüllt. Tatsächlich zeigte das Monitoring des Nationalen Fernseh- und Rundfunkrates bis November 2017, dass die Quote mit 98 % deutlich überschritten wurde. Dank einer Sonderregelung für die Übergangsphase wurden allerdings auch Programme gezählt, die im Inland produziert wurden, sodass der faktische Gebrauch des Ukrainischen 86 % betrug.
- Den kleinsten faktischen Anteil hatten „Inter“ (37 %) und „TKR Ukrajina“ (66 %).
- 2011 wurde nach Angaben der BBC nur ein ukrainischer Film in Kinos ausgestrahlt, 2017 waren es bereits 30.
- Die Position der Amtssprache sowie der Film- und Musikindustrie wurde durch das Gesetz stark verbessert.
- Ein weiterer Bereich, den die neue Sprachenpolitik betraf, war die Bildung, welche von Experten wie Harald Haarmann und Diane Mehlich sowohl als Fundament eines kohärenten Zugangs zur Thematik als auch als der aufgeladenste Konfliktpunkt angesehen wird.
- Dies wurde eindrucksvoll durch das Gesetz „Pro Osvitu“ demonstriert, welches im September 2017 in Kraft trat.
- In der Folge hagelte es außenpolitische Kritik, unter anderem aus Ungarn, Russland, Rumänien, Polen und Griechenland.
- Der oft genannte Hauptkritikpunkt betraf Artikel 7, der Folgendes beschloss:
- Die Sprache des Bildungssystems ist Ukrainisch.
- Schüler nationaler Minderheiten haben das Recht, die Grundausbildung in ihrer Muttersprache in Extraklassen zu erhalten.
- In Bildungseinrichtungen können mehrere Disziplinen in mehreren Sprachen unterrichtet werden.
- Die ukrainische Regierung reichte den Artikel bei der Venedig-Kommission ein. Ihre Beurteilung war überwiegend positiv. So hob sie hervor, dass das Vorhaben, die Amtssprache zu fördern, „legitim und lobenswert“ sei. Allerdings hatte sie auch Verbesserungsvorschläge:
- Die Flexibilität des Artikels über die Sprache der Bildung sollte auch bei weiteren Gesetzen beibehalten werden.
- Ein angemessenes Niveau der Bildung in offiziellen Sprachen der EU für Minderheiten sollte gesichert werden.
- Die Qualität des Unterrichts der Amtssprache galt es zu heben.
- Eine längere Übergangsphase sollte geplant werden.
- Privatschulen sollten von dem Gesetz ausgeschlossen sein.
- Ein Dialog mit den nationalen Minderheiten sollte initiiert werden.
- Das Kulturerbe nationaler Minderheiten sowie die kontinuierliche Erlernung von Minderheitensprachen sollte gesichert werden.
- Das ukrainische Bildungsministerium legte daraufhin eine Roadmap zur Implementierung von Artikel 7 vor, bei der die Verbesserungsvorschläge eingearbeitet wurden. Einer der wichtigsten Punkte dieser Revision war, dass autochthone Völker die gesamte Schulbildung auch in ihrer Sprache erhalten können, jedoch mit einer schrittweise zunehmenden Verwendung der Amtssprache.
- Für offizielle Sprachen der EU: Von der 1.–4. Klasse soll der Anteil der Amtssprache allmählich von 10 auf bis zu 20 % steigen. Dasselbe gilt für die 5.–9. Klasse, von 20 bis zu 40 %, und in der 10.–12. Klasse sollte der Anteil der Amtssprache nicht weniger als 60 % betragen.
- Für andere nationale Minderheiten: Der Anteil der Amtssprache steigt ebenfalls von 10 auf bis zu 20 % in der 1.–4. Klasse. Von der 5.–12. Klasse sollen 80 % der Unterrichtszeit in der Amtssprache abgehalten werden.
- Das Gesetz war eine gute Grundlage für die Stärkung der Amtssprache im Bildungssystem und für die Verbesserung der Kenntnisse der Schulabsolventen.
- Bis zu diesem Gesetz war der einzige Kontakt der Schüler an Schulen nationaler Minderheiten mit dem Ukrainischen auf die Fächer „Ukrainisch“ und „Ukrainische Literatur“ beschränkt. Dies hatte zur Folge, dass sie oft kein ausreichendes Niveau für eine vollständige Integration in die ukrainische Gesellschaft hatten.
- Berichte zeigen, dass etwa 10 % (im Jahr 2018 sogar 14,4 %) der Absolventen bei den unabhängigen Abschlusstests im Fach „Ukrainische Sprache und Literatur“ durchfielen, was den Zugang zu Hochschulen und Universitäten unmöglich machte (und in weiterer Folge die Berufswahl erschwerte).
- In Transkarpatien waren 2018 sogar 32,7 % der Absolventen davon betroffen.
- Berichte zeigen, dass etwa 10 % (im Jahr 2018 sogar 14,4 %) der Absolventen bei den unabhängigen Abschlusstests im Fach „Ukrainische Sprache und Literatur“ durchfielen, was den Zugang zu Hochschulen und Universitäten unmöglich machte (und in weiterer Folge die Berufswahl erschwerte).
- Diese Benachteiligung sollte durch das neue Schulbildungsgesetz behoben werden.
- Bis zu diesem Gesetz war der einzige Kontakt der Schüler an Schulen nationaler Minderheiten mit dem Ukrainischen auf die Fächer „Ukrainisch“ und „Ukrainische Literatur“ beschränkt. Dies hatte zur Folge, dass sie oft kein ausreichendes Niveau für eine vollständige Integration in die ukrainische Gesellschaft hatten.
- Am 25. April 2019 wurde das Gesetz „Über die Sicherung des Funktionierens der ukrainischen Sprache als Amtssprache“ vom Parlament verabschiedet und anschließend von Präsident Porošenko unterschrieben (es trat am 16. Juli 2019 in Kraft). Es regelte die Rolle der ukrainischen Sprache im gesellschaftlichen Leben, unter anderem im Gerichtswesen, beim Erwerb der Staatsbürgerschaft, in der Rechtsordnung, im Bildungsbereich, Kulturbereich und in den Massenmedien. Die private Kommunikation sowie die Sprache der Religionsausübung waren davon nicht umfasst.
- Eine Nationale Kommission für Standards der Amtssprache wurde gegründet, die Sprachdiplome prüft und Sprachprüfungen organisiert.
- Das Amt des Bevollmächtigten für den Amtssprachenschutz wurde geschaffen, um die Einhaltung der Sprachgesetzgebung zu überwachen.
- Bei Verstößen gegen das Gesetz sollten Strafen verhängt werden, und die ukrainische Regierung wurde beauftragt, ein Förderprogramm für die Amtssprache zu entwickeln und den Bürgern zu erleichtern, die Sprache kostenlos zu erlernen.
- Innerhalb von sechs Monaten sollte ein ergänzendes Gesetz zum Schutz der Rechte autochthoner Völker und nationaler Minderheiten verabschiedet werden.
- Wieder ertönten kritische Stimmen aus Russland und Ungarn. Die Venedig-Kommission verfasste auch zu diesem Gesetz eine Beurteilung. Laut dieser gelang es dem Parlament nicht, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der Förderung der Amtssprache und dem Schutz der nationalen Minderheiten zu finden.
- Einer der Hauptkritikpunkte war die Unterteilung von Sprachen in jene der autochthonen Völker, jene der von der EU anerkannten Minderheitensprachen und sonstige Minderheitensprachen. Diese Unterscheidung sei nicht objektiv und diene lediglich der Diskriminierung der zuletzt genannten Sprachgruppe.
- Außerdem wurde kritisiert, dass die Regelung des Sprachgebrauchs in Fernseh- und Radiomedien den Sprachen der nationalen Minderheiten nicht genügend Platz einräume. Auch sollten Haftungsfälle aufgrund von Verstößen klar definiert und auf schwere Verstöße beschränkt werden.
- Empfohlen wurde, das Gesetz zum Schutz nationaler Minderheiten möglichst rasch zu verabschieden und die Implementierung dieses Gesetzes bis dahin zu verschieben. Die umstrittenen Artikel des Gesetzes sollten revidiert werden, um das Recht der Minderheiten auf öffentliche Kommunikation in ihrer Muttersprache zu erhalten.
- Grundsätzlich wurde gemahnt, dass die ukrainische Sprache durch Kooperation und nicht durch Sanktionen gefördert werden sollte.
- Es gibt im Moment (2024) keine Bestrebungen, dieses Gesetz abzuschaffen, eine Revision aufgrund der Verbesserungsvorschläge ist aber notwendig.
- 2019 wurde Volodymyr Zelens’kyj zum Präsidenten der Ukraine gewählt. Anfangs kündigte er eine Revision des Gesetzes an, 2021 kritisierte er jedoch die Bemühungen seiner Parteikollegen, dies zu tun. Laut ihm war die Zeit nicht die richtige für die Sprachenfrage, da diese die Gesellschaft spalte. Allerdings blieb er dabei, dass es ein neues Gesetz über nationale Minderheiten brauche.
- Dieses erfolgte im Dezember 2022 auch („Über nationale Minderheiten“) und ersetzte das alte Gesetz aus dem Jahr 1992. Erwähnenswert ist, dass dies im Kontext der Erlangung des EU-Kandidatenstatus geschah. Für eine tiefere Integration in die EU war eine klare gesetzliche Regelung der Rechte nationaler Minderheiten eine Voraussetzung.
- Das Gesetz trat im Juli 2023 in Kraft. Kurz davor erschien die Bewertung der Venedig-Kommission. Auf Grundlage dieser Bewertung wurde das Gesetz nachträglich geändert und trat im September 2023 in seiner überarbeiteten Fassung in Kraft.
- Diese stellte die Venedig-Kommission nicht ganz zufrieden, verzeichnete jedoch Fortschritte in Richtung einer Anpassung an internationale Standards.
- Durch das neue Gesetz wurden die Rechte nationaler Minderheiten in vielen Bereichen garantiert:
- öffentliche Veranstaltungen in der eigenen Sprache zu organisieren, abzuhalten und anzukündigen
- eigene Sprachen in den Medien zu verwenden
- eigene Medien zu schaffen
- Wahlwerbung in der Minderheitensprache auf Beschluss des Dorf- oder Stadtrates zu verbreiten
- Im Bildungsbereich wurde beschlossen, dass der Staat die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern für Schüler nationaler Minderheiten garantiert. Für das pädagogische Personal wurde festgelegt, dass keine anderen Regelungsmechanismen als jene des Bildungsgesetzes gelten.
- Dies wurde von der Venedig-Kommission kritisiert.
- Ein weiteres Gesetz, das unter Präsident Zelens’kyj im Parlament vorgelegt wurde, sollte die Rolle des Englischen in der Ukraine stärken, um die Integration in den europäischen Raum zu erleichtern.
- Darin wurde festgelegt, dass Englisch eine Grundvoraussetzung für die Ausübung bestimmter Positionen ist; außerdem wurden die entsprechenden Anforderungen konkretisiert.
- Die Grundsätze für die Verwendung des Englischen in u. a. Regierungsbehörden wurden geregelt.
- Im November 2023 nahm die Werchowna Rada das Gesetz als Grundlage an, wobei es noch abgeändert wurde (die Bestimmung, dass auf Englisch gedrehte Filme mit ukrainischen Untertiteln und nicht synchronisiert im Kino ausgestrahlt werden sollten, was zuvor für Kritik gesorgt hatte, wurde gestrichen).
Schlussfolgerungen
Nach dem Erlangen der Unabhängigkeit führten die ständigen Machtwechsel zu starken Veränderungen in der Sprachenpolitik. Anfangs hatten zudem viele der Gesetze einen rein deklarativen Charakter und somit wenige reale Auswirkungen. Dies, kombiniert mit allgemeiner Ignoranz gegenüber diesem Thema, führte zu einer Dominanz der russischen Sprache (offiziell eine Minderheitensprache) in einigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen, welche zum Erhalt der Sprachenvielfalt beitragen sollte, war aufgrund der historischen Gegebenheiten eher kontraproduktiv. Sie wurde größtenteils genutzt, um die Amtssprache zu schwächen und das Russische zu fördern. Der darauffolgende Versuch, diese Problemstellung zu beheben, wurde als Legitimation der Krim-Annexion und des Donbas-Überfalls genutzt. Petro Porošenko begann eine graduelle Veränderung der Sprachenpolitik zur Stärkung der Amtssprache. Volodymyr Zelens’kyj ist nicht nur durch die Herausforderung des russischen Angriffskrieges belastet, sondern muss gleichzeitig die nationalen Interessen der Ukraine in der Sprachenpolitik vertreten und sie mit den Vorgaben der EU in Einklang bringen. Dieser Prozess ist nun voll im Gange, wie die beiden Gesetze „Über nationale Minderheiten“ und „Über die Verwendung der englischen Sprache in der Ukraine“ zeigen.